PSD2 und SFirm - häufige Fragen

Mit Inkrafttreten der neuen EU-Zahlungsdiensterichtlinie PSD2 gab es einige Änderungen bei der Kommunikation mit den Kreditinstituten. Dies gilt vor allem, wenn Sie das PIN/TAN-Verfahren über die HBCI/FinTS-Schnittstelle nutzen, aber auch für das EBICS-Verfahren gab es eine Anpassung.

Symbolbild sicherer Zahlungsverkehr

Was ist PSD2 und was bedeutet dies für mein SFirm?

Die EU-Richtlinie "Payment Services Directive 2" (kurz "PSD2") schafft europaweit einheitliche Regelungen für den Zahlungsverkehr. Die Vorgaben der PSD2 traten am 14.09.2019 in Kraft.

Diese sollen dabei helfen, den europaweiten Wettbewerb mit der Teilnahme auch von Nichtbanken (z.B. bei einem Einkauf im Internet über einen auf der Händlerseite angebotenen Zahlungsauslösedienst) zu stärken.

Durch die Harmonisierung des Verbraucherschutzes und der Rechte und Pflichten für Zahlungsdienstleister und Nutzer sollen europaweit gleiche Wettbewerbsbedingungen geschaffen werden.

Für Sie bedeutet dies noch mehr Sicherheit und die Stärkung Ihrer Kundenrechte beim Online-Banking.

  • Höhere Sicherheit durch 2-Faktor-Authentifizierung (starke Kundenauthentifizierung).
  • Schnellere Zahlungen: bei einem Einkauf im Internet müssen Sie sich nicht extra in das Online-Banking Ihres Kreditinstituts einloggen. Sie können die Überweisung über einen auf der Händlerseite angebotenen Zahlungsauslösedienst beauftragen.
  • Klarere Formulierung der Rückerstattungsrechte.
  • Größere Transparenz.
  • Durch die Nutzung eines "Kontoinformationsdienstes" haben Sie die Möglichkeit, sich für alle Zahlungskonten, die Sie bei verschiedenen Banken haben, die Kontostände und Umsätze in aufbereiteter Form anzeigen zu lassen. Damit Sie diese Services nutzen können, wird Ihre Erlaubnis und der Zugang zu Ihrem Konto benötigt. Zugang wird Drittanbietern nur gewährt, wenn Sie als Kontoinhaber explizit zustimmen.

Ohne Ihre ausdrückliche Zustimmung ändert sich nichts: es wird keine Zahlung ausgeführt und es darf kein Drittdienstleister auf Ihre Kontodaten zugreifen.

Starke Kundenauthentifizierung

Eine gesetzliche Vorgabe der PSD2 für die Kreditinstitute ist, die sog. "starke Kundenauthentifizierung" umzusetzen.

Die Abholung von Kontoinformationen (z.B. alle 90 Tage) oder die Ausführung von Zahlungen muss mit zwei verschiedenen Faktoren aus den folgenden Bereichen bestätigt werden:

  • Wissen (z.B. PIN oder Kennwort)
  • Besitz (z.B. TAN-Generator, Smartphone, Chipkarte)
  • Inhärenz (z.B. ein biometrisches Merkmal wie ein Fingerabdruck)

Ausnahmen

Ausgenommen von der starken Kundenauthentifizierung sind beispielsweise:

  • Reine Informationsabfragen ohne Anzeige sicherheitskritischer Daten (z.B. Online-Banking-Login).
  • Zahlungen an vertrauenswürdige Empfänger. Diese werden durch eine sogenannte Whitelist definiert, welche Sie für sich persönlich erstellen. Dies ist z.B. über das Internet Banking der Bank möglich.
  • Überweisungen innerhalb desselben Instituts an denselben Empfänger, z. B. Überträge, Umbuchungen.